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Eine Beauftragung kommt erst dann zu Stande, wenn Sie uns neben den für die Sache erforderlichen Unterlagen eine von Ihnen jeweils unterschriebene Originalvollmacht und Mandatserteilung per Post zusenden und wir Ihnen die Mandatsübernahme ebenfalls schriftlich bestätigen.

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Die erforderliche Vollmacht und Mandatserteilung können Sie hier im AcrobatReader-Format downloaden und anschließend ausdrucken, ausfüllen und an die Kanzlei senden.

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