DIE KANZLEI
KINDESENTFÜHRUNG IN DAS AUSLAND
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HAAGER ÜBEREINKOMMEN
AKTUELLES
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Kindesentführung in das Ausland
I. Allgemeines
1. Überblick
2. Anwendbarkeit des HKÜ
a) Gegenseitigkeit
b) Zeitliche Anwendung
c) Persönlicher Anwendungsbereich
d) Sachlicher Anwendungsbereich
3. Antragsstellung
4. Verfahrensgang
5. Wenn eine Entführung nach Deutschland erfolgt ist
II. Anmerkungen zum HKÜ
III. Die Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach Art. 15 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
1. Die Widerrechtlichkeit als Verfahrensvoraussetzung
2. Rückführungsverfahren vor einem deutschen Gericht (Entführung nach Deutschland)
3. Rückführungsverfahren vor einem ausländischen Gericht (Entführung aus Deutschland)
4. Die Widerrechtlichkeitsbescheinigung als Entscheidungsvoraussetzung
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© 1999- Rechtsanwaltskanzlei Peter Pietsch,Fürstenfeldbruck
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