Die wichtigste eMail-Rechtsprechung im Überblick
LG Traunstein 18.12.97
Unverlangte E-Mail-Werbung an private Anschlüsse ist wettbewerbswidrig nach § 1 UWG
- NJW-CoR 98, 109; NJW 98, 1998
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LG Hamburg 6.1.98
E-Mail mit werbendem Inhalt ohne Einverständnis oder bestehende Geschäftsbeziehung unzulässig.
- NJW-CoR 99, 368
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AG Brakel 11.2.98
Unaufgeforderte E-Mail-Werbung verstößt gegen §§ 1004, 823 BGB
- NJW 98, 3209; NJW-CoR 98, 431
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LG Berlin 2.4.98
Unverlangte E-Mail-Werbung ist Verstoß gegen § 1 UWG und § 823 BGB.
- NJW-CoR 98, 431
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LG Berlin 14.5.98
Unaufgeforderte E-Mail-Werbung ist wegen Kosten Verstoß gegen § 823 BGB und damit unzulässig, gleichgültig, ob Empfänger Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.
- NJW 98, 3208 = NJW-CoR 98, 431 = BRAK 99, 45
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LG Berlin 14.5.98
Unaufgeforderte E-Mail-Werbung ist wegen Kosten Verstoß gegen § 823 BGB und damit unzulässig, gleichgültig, ob Empfänger Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.
- NJW 98, 3208 = NJW-CoR 98, 431 = BRAK 99, 45
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LG Augsburg 19.10.98
Unaufgeforderte E-Mail an Private ist Verstoß gegen § 823 I BGB
- NJW-CoR 99, 52
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LG Augsburg 4.5.99
Werbe-E-Mail ist nicht unaufgefordert, wenn Adressat zuvor per Internet Kontakt aufnahm, da mit fortbestehendem Interesse und damit Einverständnis zu rechnen war.
- NJW 00, 593
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LG Braunschweig 11.8.99
E-Mail-Werbung nur dann sittenwidrig i.S.v. § 1 UWG, wenn Empfänger Werbung offenkundig abgelehnt hat. Empfänger ist Ablehnung durch Rücksendung zuzumuten.
- NJW-CoR 00, 235
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LG Hanau 23.9.99
E-Mails unterliegen der Überwachung nach § 100a StPO und können nicht gem. §§ 94, 99 StPO beschlagnahmt werden.
- NJW-CoR 00, 51
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AG Kiel 30.9.99
Keine Unterlassungsklage gegen unverlangte E-Mail-Werbung, da § 1 UWG kein Schutzgesetz i.S.v. § 823, II BGB. Auch kein Eingriff nach § 823, I BGB gegeben. E-Mail-Werbung wird von Art. 10 Abs. 2 FARL nicht erfasst.
- NJW-CoR 00, 49 / 00, 106 (entgegen LG Berlin, NJW-CoR 98, 431)
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AG Dachau 10.7.01
Einmalige Zusendung E-Mail im geschäftlichen Verkehr begründet keinen Schadensersatzanspruch.
- NJW 01, 3488
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LG Nürnberg 7.5.02
Im Geschäftsverkehr gilt elektronische Erklärung am Tag des Eingangs in elektronischen Briefkasten als Zugang.
- NJW 02, XII
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LG Berlin 16.5.02
Unaufgeforderte E-mail-Werbung an RA ist unzulässig.
- NJW 02, 2569
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OLG Düsseldorf 4.10.02
Keine Wiedereinsetzung, wenn Rechtsmittelauftrag per E-Mail RA nicht erreicht hat.
- NJW 03, 833
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LG Düsseldorf 6.2.03
Unerwünschte E-Mailist nicht ohne Weiteres Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
- 13 O 39/01
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OLG Düsseldorf 26.3.03
Keine einstweilige Verfügung gegen unerwünschte E-Mail Mangels Verfügungsgrund, weil keine gravierende Beeinträchtigung.
- 1-l 5 W 25/03
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BGH 11.3.04
Unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig ohne ausdrücklicher, konkludenter oder aus Umständen zu vermutetender Einverständniserklärung des Empfängers. Beweislast hat der Werbende.
- NJW 04, 1655
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LG Berlin 2.7.04
Zustimmung zur Zusendung einer Werbe-E-Mail deckt nicht eine Zusendung zwei Jahre später.
- NJW 05, 78
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OVG Lüneburg 29.7.04
Einreichung elektronischer Dokumente ist für Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen noch nicht zulässig, weil eine entsprechende Rechtsverordnung fehlt.
- 11LA176/04
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OLG Düsseldorf 22.9.04
Auch einmalige Spam-mails sind Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und eröffnen strafbewehrten Unterlassungsanspruch aus.
- I-15 U 41/04
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OVG Lüneburg 17.1.05
E-mail ohne digitaler Signatur wahrt auf keinen Fall die für eine wirksame Zusicherung erforderliche Schriftform.
- NJW 05, 1452
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OLG Bamberg 12.5.05
Unterlassungsanspruch besteht bei Verletzung der Privatsphäre wie bei eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Wiederholungsgefahr wird nur durch Erklärung mit damit verbundener Vertragsstrafe ausgeräumt.
- 1 U 143/04
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AG Dresden 29.7.05
E-mail-Werbung für anwaltsbezogenes Seminar an Rechtsanwalt greift nur bei konkret festgestellter Belästigung in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Kein Unterlassungsanspruch mangels Aktivlegitimation. Kein Eingriff in Gewerbebetrieb wegen schneller Löschungsmöglichkeit der Werbung.
- NJW 05, 2561
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OLG Nürnberg 20.4.06
Eidesstattliche Versicherung des Mandanten, dass Rechtsmittelauftrag per E-mail erteilt wurde, genügt zur Glaubhaftmachung, dass kein Eingabefehler unterlaufen ist, nicht, wenn eidesstattliche Versicherung der Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei vorgelegt wird, wonach per E-mail kein Rechtsmittelauftrag angekommen ist.
- NJW 06, 2195
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OVG Koblenz 27.8.07
Für E-mail gelten die gleichen Sorgfaltsanforderungen wie für Telefax. Für Nachweis des Zugang ist Erhalt und Kontrolle der Eingangsbestätigung des Gerichts unabdingbar.
- Juris PraxisReport 07, 238
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BGH 15.7.2008
Berufungsschrift als elektronische Nachricht mit eingescannter Unterschrift. Genügt dem Erfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO und ist fristwahrend.
- BRAK 08, 212
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1999- Rechtsanwaltskanzlei Peter Pietsch, Fürstenfeldbruck